Tröstlich ist, dass trotz so vieler Mängel und Gefahren Radunfälle mit mitfahrenden Kindern der Studie zufolge insgesamt vergleichsweise selten sind: Nach den für 2022 verfügbaren Zahlen ereigneten sich in Deutschland 222 dieser Unfälle, zwölf Kinder wurden dabei schwer verletzt.
Die Zahl der Unfälle weist jedoch eine deutliche steigende Tendenz auf, sie lag 2022 um 45 Prozent höher als im Vor-Corona-Jahr 2019. Unfallgegner bei Radunfällen mit mitfahrenden Kindern ist laut UDV meist ein Auto. Zweithäufigste Unfallkonstellation bei den Radunfällen mit Kindern insgesamt sind Unfälle ohne Beteiligung Dritter.
Menschen sind auf Rädern ungeschützt? Erzähle mir mehr, captain obvious!
Ja, Helm und Gurt werden häufig nicht verwendet. Zweispurige Lastenräder sind tricky zu fahren. Allerdings: Helme tragen ist nach wie vor freiwillig, auf dem Fahrrad gibt es nicht mal einen Gurt und jedes Rad braucht Eingewöhnung. Die häufigsten Unfälle mit Todesfolge sind mit dem MIV verbunden. Immer noch.
Also: Alles wie gehabt, liebe UDV. Und nun?
Das beste Argument habe ich heute im Radio gehört. Da ließ ein Hörer die Weißheit vom Stapel, die Räder hießen ja LASTENrad und daher hätten Kinder darin nichts zu suchen. Ja Mensch, dann nenn’ das Ding doch anders…
Kinderräder oder Mutter-Kind-Rad kurz MuKi-Rad /s
Die Forderung der Lobby ist natürlich, die Fahrräder komplizierter (Neigetechnik) und teurer zu machen. An der Hauptunfallursache, dem Autofahrer, will man nicht arbeiten. Tempo 30 in Städten würde so viel Leid vermeiden.
Dafür, tempo 30 in Städten - das dann aber bitte auch rigoros durchgesetzt.
Ja, im Moment heißt 30 in Städten leider, dass der Radfahrer, der 25 km/h fährt dringend mit 50 km/h und 50cm Abstand überholt werden muss, weil kann ja nicht sein, dass man hinter dem hertuckern muss!
Ich denke immer noch gern daran, wie wir damals in Amsterdam Fahrrad gefahren sind.
Achja, Amsterdam… das war so ein living the future (oder eher Gegenwart) Moment… Kartenzahlung, 5G, Radwege, die den Namen verdienen… Infrastruktur… hachja…
Als ich da war, war gerade die Testphase der ÖPNV-Karte per Chip. Damals so um 2005 rum.
Tempo 30 sollte dann natürlich auch für ebikes gelten. Auch roller auf 45 statt 50 kmh zu begremzemist absurd.
@shorty66 Fun fact: das allgemeine Tempolimit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften gilt nur für KFZ - also nicht für Fahrräder :)
Durch Verkehrszeichen angeordnete Beschränkungen gelten allerdings.