Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg hat eine Initiative gestartet, damit Autohersteller den Strafverfolgungsbehörden auf Anforderung einen Zweitschlüssel oder Zugangscode zum Auto von Verdächtigen herausgeben müssen.
Hintergrund ist, dass die modernen Diebstahlsicherungen von Fahrzeugen auch Ermittler:innen bremsen, wenn sie zum Beispiel ein Auto verwanzen wollen.
Ermittlungsbehörden haben bei bestimmten Straftaten die rechtliche Befugnis, technische Überwachungsmaßnahmen auch in Autos zu ergreifen. Dazu gehören das Abhören oder die Aufzeichnung von Bewegungsdaten.
Laut einem Bericht des Fachmagazins LTO möchte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) auf der kommenden Justizministerkonferenz das Thema auf die Tagesordnung bringen und ihre Amtskolleg:innen davon überzeugen, dass die Strafprozessordnung entsprechend geändert wird.
Dem Medium liegt ein Beschlussvorschlag der baden-württembergischen Justizministerin vor; gesendet an den Vorsitz der Justizministerkonferenz, Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), datiert auf den 5. September. LTO zitiert:
„Die aktuellen Standards der Hersteller bei der technischen Diebstahlprävention stellen für das zwingend erforderliche Öffnen der Fahrzeuge durch die Ermittlungsbehörden vermehrt eine unüberwindbare Hürde dar. Dabei ist etwa ein Drittel aller Fahrzeuge, Tendenz steigend, mit Alarm- oder Warnfunktionen ausgestattet. Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen durch Herausgabe der Schließcodes bzw. von Zweitschlüsseln ist daher unabdingbar.“
Laut dem Bericht ist die Justizministerin aus dem Ländle auch unzufrieden mit der Kooperationsbereitschaft der Autohersteller.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch keine Rechtsgrundlage, auf der Strafverfolgungsbehörden die Hersteller zur Herausgabe der Schlüssel verpflichten könnten.
In einem Statement gegenüber LTO bekräftigte Gentges ihre Pläne: „Die Entwicklung der Technik schreitet in allen Bereichen voran. Diebstahlsprävention ist wichtig, darf aber kein Hemmnis bei der Strafverfolgung werden“, sagte sie dem Medium.
Die Beschlussvorlage soll am kommenden Donnerstag besprochen werden. Setzt sich die baden-württembergische Haltung durch, müsste das Bundesjustizministerium aktiv werden.