Drei Kinder bei „Verkehrsunfällen“ (Tagesspiegel) schwer verletzt, war die ganz normale Nachricht aus dem Berliner Verkehr vom Mittwoch. Alle drei Kinder beziehungsweise die sie betreuenden Personen werden in der Berichterstattung zu zumindest Mitschuldigen erklärt.
m ersten Fall sei „plötzlich“ (nach Polizeibericht) ein neunjähriger Junge zwischen geparkten Autos hervor auf die Fahrbahn getreten und von einem Transporter angefahren worden. Im zweiten Fall wurden zwei Mädchen verletzt, als sie mit ihrem Vater eine breite Fahrbahn am Alexanderplatz überqueren wollten. Der Vater hatte sich „trotz der Dunkelheit“ gegen die Benutzung der „Fußgängerampel an der etwa 100 Meter entfernten Kreuzung“ entschieden.
Zu dem einen Beispiel im Artikel: Nein, ich muss als Fußgänger nicht 2x100 m Umweg in Kauf nehmen, um in der Stadt eine Straße zu überqueren. Ich glaube, da gibt es sogar Rechtsprechung dazu und ich erinnere mich ganz dunkel, dass das zumutbare Limit irgendwo bei 25m war.