Als jemand, der in Bayern lebt, mache ich mir etwas Sorgen um die Aussage
“Wir machen alles uns in der Macht stehende, um dieses Gesetz so streng wie möglich zu gestalten”
der bayerischen Landesregierung.
Wie viel Spielraum ist in der praktischen Auslegung des Gesetzes, wenn es um Sachen wie Straßenverkehr (Grenzwerte), Anbau, Konsum, Social Clubs, und mehr geht? Wie sehr können die Länder dagegen- oder dafürsteuern?
Ist das bloß wieder heiße Luft von der CSU, oder haben die wirklich so viel Macht?
Disclaimer: Ich bin kein Jurist
Das dürfte unter die “konkurrierende Gesetzgebung” fallen. D.h. sobald der Bund von seinen gesetzgeberischen Kompetenzen Gebrauch macht, verdrängt das die Zuständigkeit der Bundesländer. (Art. 74 GG)
Da scheinst Du aus dem ähnlichem Grund auch sicher zu sein.
Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (PDF)
Ob die da was von wegen Konsum in der Öffentlichkeit machen können weiß ich auch nicht.
Siehe weiter oben zum Thema Anbau.
Aber sie können einem natürlich durch Dauerkontrollen und so das Leben zur Hölle machen, wenn sie wollen. Ob das dann von Gerichten gestoppt wird muss man sehen. Ich denk schon, dass es da Grenzen für Söder gibt. Also, die werden wohl eher nicht ständig bei jedem die Wohnung durchsuchen können, nur weil es mal nach Kiff riecht. Das ist ja irgendwie nicht vermittelbar, dass der Geruch nach Kiff auf mehr als drei Pflanzen schließen lässt.