- cross-posted to:
- [email protected]
- cross-posted to:
- [email protected]
You must log in or register to comment.
Doch das BKA winkte ab: Die französische Lösung sei “durch das BKA insbesondere wegen fehlender polizeilicher Gefahrenabwehrbefugnisse auf Bundesebene im Bereich Cybercrime nicht umsetzbar.” Allerdings hatte in einem anderen Fall die Wiesbadener Behörde schon einmal beherzter zugegriffen: im Fall der Emotet-Schadsoftware. Damals trauten sich die Behörde sogar, eigene Reinigungs-Software auf den infizierten Geräten zum Einsatz zu bringen und ging damit nach Einschätzung vieler Experten zumindest hart an die rechtliche Grenze.