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Schöne Entwicklung. Geschmacklich ist Rügenwalder auch oft Trendsetter und 1-2 Jahre später gibt es ähnlichen Geschmack auch von den Eigenmarken der Discounter.
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Aber dürfen die dann überhaupt noch Schinkenspicker heißen? /s
Deutsche Rechtslage stimmt dir leider nicht unbedingt zu. Ich glaube aber, das gilt nur für ganz bestimmte, gesetzlich in ihrer Zusammensetzung festgelegte Kategorien wie Milch, Joghurt und Käse. Offenbar nicht für Schinken. Im Umkehrschluss heißt das vermutlich, dass man auch ein Paket Sauerkraut als Schinken verkaufen dürfte.
Das Gesetz entscheidet nicht über Sprache. Sojamilch steht im Duden, dürfte ich aber nicht verkaufen.
Gleicher Fleischanteil wie Palatschinken, wo ist das Problem?