Und mal wieder sieht man: Wenn man einen Menschen relativ straffrei umbringen möchte, so nutze man ein Auto.

Der Täter ist 2020 mit 80 Sachen in der 30-Zone auf die Busspur und ist dort einem Fahrradfahrer aufgefahren, der dabei stirbt. Der erste Verhandlungstermin vor Gericht ist 2022(!) angesetzt, muss aber spontan etwas “wichtigerem” weichen. Danach ist der Täter wohl zwei mal krank.

Zum Schluss gibt es: Ein Jahr auf Bewährung und 2025 gibt es den Führerschein wieder, obwohl die “Flensburger Verkehrssünderkartei […] prall gefüllt” ist. Berufung nicht möglich.

  • CommodoreSixtyFour_@discuss.tchncs.de
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    11 months ago

    Muss denn zuvor eine Tauglichkeitsprüfung zur Wiedererlangung des Führerscheins erfolgen? Ich kenne mich da nicht so aus… aber die Idee, dass so eine Person erneut legal ein Fahrzeug führen darf, die ist mir einfach unbegreiflich. Was wäre denn tatsächlich so verkehrt daran, solchen Menschen die Möglichkeit zu nehmen, legal Auto zu fahren?