Für gefährliche Körperverletzung oder versuchten Mord müsste man dem Landwirt nachweisen, dass es seine Absicht war, Autofahrer zu verletzen oder zu töten.
Und dann ist da noch §3 Satz 4 der STVO: “Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.”
Nur zur Ergänzung: es gibt verschiedene Formen von Vorsatz, Absicht ist nur eine davon. Es gibt auch noch dolus eventualis, bei dem man bestimmte Folgen billigend in Kauf nimmt.
Die fehlende Absicherung könnte man vielleicht so auslegen, wobei, solange der Misthaufen nicht an einer unübersichtlichen Stelle abgekippt wurde (Das Bild im Artikel zeigt eine recht lange gerade Strecke), immer noch die Hauptschuld für die Unfälle bei den Autofahrern liegen dürfte, die zu schnell unterwegs und/oder zu unaufmerksam waren, um rechtzeitig vor einem stationären Hindernis anzuhalten.
Nachts eine unbeleuchtete Landstraße mit so einem Hindernis zu blockieren ohne diese Haltung einzunehmen, erfordert schon sehr komplexe Gehirnakrobatik.
Also ich würde mich auf “nicht absehbar” höchstens einlassen, wenn den Tätern dann auch konsequent die Eignung zum Führen von Kfz und schweren Maschinen aberkannt würde.
Aber dieses “wenn jemand stirbt, ist es mir egal” wird man hier nicht nachweisen können.
Das musst Du wohl auch nicht unbedingt nachweisen. Z.B.:
Ursprünglich waren die Frau und der Mann wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen, verurteilt wurden sie wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Der BGH sieht bei dem Urteil Rechtsfehler in zwei Punkten: So habe das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz der Frau zu Unrecht abgelehnt.
Ich meine, ob ich mir nun ein Rennen liefere und jemand stirbt oder ich stelle bei Nacht(!) ein Hindernis mitten auf die Bundesstraße und jemand stirbt ist doch qualitativ nicht so sonderlich weit voneinander entfernt.
Bei einem Rennen geht es auch um die Lust am Risiko. Dass unbeteiligt sterben könnten, ist ein Teil davon.
Hier würde ich eher sagen, dass der Tod von Unbeteiligten so schädlich für das eigene Anliegen ist, dass die das unmöglich als realistisch erkannt haben können.
ETA: Andererseits, wenn die nicht mal Warndreiecke aufgestellt haben, ist das auch schon ziemlich krass.
Du hast peinzipiell Recht. “Absicht” (im juristischen Sinn) ist m.E. aber nicht erforderlich, ein Eventualvorsatz reicht, wie z.B. der Prozess um die Kudammraser zeigt - ist natürlich fraglich, ob das in Bezug auf den versuchten Mord hier zutrifft. Aber wie gesagt, alles Laienmeinung von meiner Seite!
Für gefährliche Körperverletzung oder versuchten Mord müsste man dem Landwirt nachweisen, dass es seine Absicht war, Autofahrer zu verletzen oder zu töten.
Und dann ist da noch §3 Satz 4 der STVO: “Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.”
Nur zur Ergänzung: es gibt verschiedene Formen von Vorsatz, Absicht ist nur eine davon. Es gibt auch noch dolus eventualis, bei dem man bestimmte Folgen billigend in Kauf nimmt.
Die fehlende Absicherung könnte man vielleicht so auslegen, wobei, solange der Misthaufen nicht an einer unübersichtlichen Stelle abgekippt wurde (Das Bild im Artikel zeigt eine recht lange gerade Strecke), immer noch die Hauptschuld für die Unfälle bei den Autofahrern liegen dürfte, die zu schnell unterwegs und/oder zu unaufmerksam waren, um rechtzeitig vor einem stationären Hindernis anzuhalten.
Die mögliche Fahrlässigkeit der einen lässt aber aus meiner Sicht auch nicht unbedingt einen möglichen Vorsatz der anderen entfallen.
Ja, schon. Aber dieses “wenn jemand stirbt, ist es mir egal” wird man hier nicht nachweisen können.
Nachts eine unbeleuchtete Landstraße mit so einem Hindernis zu blockieren ohne diese Haltung einzunehmen, erfordert schon sehr komplexe Gehirnakrobatik.
Scheint mir auf den ersten Blick jetzt auch sehr gefährlich. Da muss schon einiges ausblenden, um das für eine gute Idee zu halten.
Also ich würde mich auf “nicht absehbar” höchstens einlassen, wenn den Tätern dann auch konsequent die Eignung zum Führen von Kfz und schweren Maschinen aberkannt würde.
Das musst Du wohl auch nicht unbedingt nachweisen. Z.B.:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/BGH-hebt-Urteil-wegen-toedlichen-Autorennens-teilweise-auf,autorennen272.html
Ich meine, ob ich mir nun ein Rennen liefere und jemand stirbt oder ich stelle bei Nacht(!) ein Hindernis mitten auf die Bundesstraße und jemand stirbt ist doch qualitativ nicht so sonderlich weit voneinander entfernt.
Bei einem Rennen geht es auch um die Lust am Risiko. Dass unbeteiligt sterben könnten, ist ein Teil davon.
Hier würde ich eher sagen, dass der Tod von Unbeteiligten so schädlich für das eigene Anliegen ist, dass die das unmöglich als realistisch erkannt haben können.
ETA: Andererseits, wenn die nicht mal Warndreiecke aufgestellt haben, ist das auch schon ziemlich krass.
Du hast peinzipiell Recht. “Absicht” (im juristischen Sinn) ist m.E. aber nicht erforderlich, ein Eventualvorsatz reicht, wie z.B. der Prozess um die Kudammraser zeigt - ist natürlich fraglich, ob das in Bezug auf den versuchten Mord hier zutrifft. Aber wie gesagt, alles Laienmeinung von meiner Seite!
Ja, schon. Aber dieses “wenn jemand stirbt, ist es mir egal” wird man hier nicht nachweisen können.
Da wäre ich mir nicht so sicher, bei den Sprüchen, die da oft abgelassen werden.
Aber bei der Bewertung von abgelassenen Sprüchen kommt zuallererst darauf an, wer sie ablässt.
Letzte Generation tut alles damit niemand zu Schaden kommt und sie werden trotzdem zu Terroristen erklärt.
Bauern phantasieren vom Umsturz und scheißen auf Menschenleben und meinen es nicht so, sind halt wütend.