Die gesetzlich verpflichtenden Hinweise zu Datennutzung-Einstellungen auf Internetseiten werden von vielen Verbrauchern als nervig empfunden. Viele Verbraucher klicken die Cookies darum einfach ab, ohne die Hinweise zu lesen.
… der übrigens ein feststehender Rechtsbegriff aus der DSGVO ist. Nur fallen da alle mögliche Sachen drunter, weshalb die Verwendung super verwirrend ist.
… der übrigens ein feststehender Rechtsbegriff aus der DSGVO ist. Nur fallen da alle mögliche Sachen drunter, weshalb die Verwendung super verwirrend ist.
Wirklich? Ich dachte bislang, das wären Ausnahmen, die sich die Datenhehler aus den Fingern gesaugt hätten.