Internet-Dienste, die Anonymität und Verschlüsselung anbieten, sollen als erste eine Chatkontrolle durchführen. Das geht aus Dokumenten der belgischen Ratspräsidentschaft hervor, die wir veröffentlichen. Bürgerrechtsorganisationen aus ganz Europa fordern die Ablehnung des Vorschlags.
Naja, es gäbe ja mit dem “Hackerparagrafen” (§ 202 StGB) durchaus einen Präzendenzfall… wenn man nicht sogar diesen direkt darauf anwenden könnte.
Aber vielleicht denke ich auch einfach nur zu negativ…