Borrmann beleidigte im August 2021 zwei Schwarze Frauen am Nachbartisch in einem Restaurant mehrfach mit dem N-Wort. Übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge schlug er später auf der Straße einer der Frauen ins Gesicht und biss ihr bei einem folgenden Gerangel in den Unterarm.

Das zuständige Gericht verurteilte ihn im Februar 2023 in erster Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe. Sowohl Borrmann als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen, jeweils beschränkt auf die Rechtsfolgen. Die Berufungshauptverhandlung fand am 10. April 2024 vor dem Berliner Landgericht statt. Im Ergebnis hat das Landgericht die Berufung des Angeklagten verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

  • aksdb@lemmy.world
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    7 months ago

    Ach das ist doch nur ein einzelner. Und überhaupt wurde das alles aus dem Kontext gerissen. Die Partei als Ganzes ist völlig anders. Sieg H… ähhh bis später.

    • foopac@discuss.tchncs.de
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      7 months ago

      Sind außerdem auch die Systemmedien und der Unrechtsstaat die hier eine Kampagne gegen die arme AfD fahren, muss man wissen.

      Ach, irgendwie macht die ganze scheiße keinen Spaß mehr, weil man sich im Grunde sicher sein kann, dass solche “Argumente” bei irgendeinem Stammtisch ausgepackt werden.