Der Dienst eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres soll man in Deutschland dann sowohl bei der Bundeswehr als auch bei sozialen Einrichtungen ableisten können. Ein Pflicht-Gesellschaftsjahr hatte die CDU bereits vor zwei Jahren in ihr Grundsatzprogramm aufgenommen. Neu sind nun die Änderungen zur Wehrpflicht.
Eine Grundgesetz-Änderung? Nein! Das geht doch nicht!
Ist zumindest das konservative Argument, warum man auch die Schuldenbremse nicht abschaffen oder reformieren kann.
Das ist aber kein richtiges Argument, denn eine Grundgesetzänderung ist jederzeit möglich, man müsste das nur wollen.
Lass uns doch nicht auf das Niveau der Politiker sinken und mit Scheinargumenten eine tatsächliche Diskussion nur vortäuschen.
Die mehrfachen !!! sollten eigentlich Ausdruck sein, dass das nicht mein Argument ist und ich dieses Argument nicht unterstütze.