• AntonMuster@discuss.tchncs.de
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    9 months ago

    Wäre gut zu wissen, was hier als Werbung gilt. Geht es hier um tatsächliche, bezahlt Werbung oder wieder so komische Fälle, bei denen die bloße Existenz eines Gegenstands im Hintergrund als Werbung gilt?

    • DetektivEdgar@feddit.de
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      9 months ago

      Die Rechtsprechung ist in Deutschland inzwischen relativ klar. Post gegen Gegenleistung ist Werbung und muss als solche gekennzeichnet werden. Ich vermute, um solche Fälle ging es bei der Untersuchung. Hätte man aber noch etwas ausführen dürfen in der Meldung.