So gut wie keinen Autoverkehr innerhalb des S-Bahn-Rings - das fordert die Initiative "Berlin autofrei". Ihr Volksbegehren dazu kann stattfinden, entschied nun Berlins oberstes Gericht. Doch bis zu einem Volksentscheid ist es ein weiter Weg.
Wenn ich es richtig verstanden habe, strebt dieses Volksbegehren einen Gesetzes-Volksentscheid an, d. h. die Bevölkerung würde direkt über die Gesetzesvorlage abstimmen (und diese bei einem positiven Entscheid rechtskräftig werden). Das ist anders als ein Beschluss-Volksentscheid, wie es z. B. “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” war - der hat zwar eine Mehrheit bekommen, es hat den Berliner Senat aber schlicht nicht interessiert.
Ich vermute, dass die Regierung zwar auch bei einer erfolgreichen Abstimmung über “Berlin autofrei” nichts unversucht lassen würde, die Umsetzung zu sabotieren, aber rein rechtlich wären sie daran gebunden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, strebt dieses Volksbegehren einen Gesetzes-Volksentscheid an, d. h. die Bevölkerung würde direkt über die Gesetzesvorlage abstimmen (und diese bei einem positiven Entscheid rechtskräftig werden). Das ist anders als ein Beschluss-Volksentscheid, wie es z. B. “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” war - der hat zwar eine Mehrheit bekommen, es hat den Berliner Senat aber schlicht nicht interessiert.
Ich vermute, dass die Regierung zwar auch bei einer erfolgreichen Abstimmung über “Berlin autofrei” nichts unversucht lassen würde, die Umsetzung zu sabotieren, aber rein rechtlich wären sie daran gebunden.