Dem Bundesfinanzminister zufolge ist das Bürgergeld in diesem Jahr “überproportional gestiegen”. Zum 1. Januar 2025 soll es deshalb keine Erhöhung geben.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat für das kommende Jahr eine Nullrunde beim Bürgergeld angekündigt. Der Regelsatz sei zum 1. Januar “überproportional stark gestiegen”, weil man “von einer ganz anderen Inflationsrate ausgegangen” sei, sagte Lindner in der ZDF-Sendung maybrit illner. “Die Konsequenz wird nach meiner Erwartung sein, dass es zum 1.1.2025 eine Nullrunde beim Bürgergeld geben wird.” Lindner beabsichtige damit, die umstrittene Erhöhung um rund 12 Prozent “wieder einzuarbeiten”.

Unterdessen will der Finanzminister an seinem von der SPD kritisierten Plan festhalten, Gutverdiener durch eine zusätzliche Erhöhung des Steuerfreibetrags für Kinder zu entlasten, ohne zugleich das Kindergeld weiter zu erhöhen. “Dabei bleibe ich”, sagte Lindner. “Das, glaube ich, stellt auch der Bundeskanzler nicht in Frage. Das ist so verabredet.”

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  • pulsey@feddit.de
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    10 months ago

    Geht das überhaupt so einfach? Die Berechnung des Bürgergelds ist doch gesetzlich festgeschrieben.

    • Haven5341@feddit.deOP
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      10 months ago

      Geht das überhaupt so einfach?

      Gute Frage. Die müssten halt die gesetzliche Grundlage ändern, was ja theoretisch geht aber selbst dann gibt es ja noch die Verfassung: Das ganze war schon mal Thema. Aus einem Artikel von damals:

      Hinzu kommt: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil 2010 festgelegt, dass die Grundsicherung ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten muss. Das Existenzminimum soll in einem transparenten, nachvollziehbaren Verfahren erhoben werden. Dieses Verfahren wurde auch bei der aktuellen Erhöhung eingehalten.

      https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-erhoehung-102.html

    • Don_alForno@feddit.de
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      10 months ago

      Gesetze (Koalitionsverträge, das Grundgesetz, BVerfG Urteile,…) interessieren Christian Lindner nur, wenn sie sein Argument stützen.

    • Sodis@feddit.de
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      10 months ago

      Nein, da Bürgergeld bereits Existenzminimum ist. Wenn da gekürzt wird, könnte das verfassungswidrig sein.