Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten soll künftig schärfer bestraft werden. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP vereibarten einen Gesetzentwurf, der für solche Fälle bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht. Das soll auch dann gelten, wenn Abgeordnete ihre Stellung und ihre Beziehungen nutzen, die sie ihrem Mandat zu verdanken haben, um nebenbei Geschäfte zu machen. Erreicht werden soll dies durch eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs.
Ich spreche Leuten, die sich bestechen lassen, grundsätzlich die charakterliche Eignung dafür ab, in einem repräsentativen demokratischen System Wähler zu vertreten.
Ob sich jemand, der das einmal gemacht hat, charakterlich ausreichend wandeln kann, um doch wieder geeignet zu sein, weiß ich nicht. Sollte das nachweisbar der Fall sein, kann man natürlich über eine zeitlich begrenzte Aberkennung des passiven Wahlrechts reden.