• Gieselbrecht@feddit.de
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        8 months ago

        Gemeinschaftlich begangen und tateinheitlich: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung (möglicherweise auch versuchter Mord?) und Sachbeschädigung. Plus möglicherweise Umweltstraftaten wegen der illegalen Entsorgung des Mists. (Ist aber eher so ins Blaue geraten, meine Justizkenntnisse habe ich von Salesch, Hold und Konsort*innen.)

        • KISSmyOS@feddit.de
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          8 months ago

          Für gefährliche Körperverletzung oder versuchten Mord müsste man dem Landwirt nachweisen, dass es seine Absicht war, Autofahrer zu verletzen oder zu töten.
          Und dann ist da noch §3 Satz 4 der STVO: “Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.”

          • Gieselbrecht@feddit.de
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            8 months ago

            Du hast peinzipiell Recht. “Absicht” (im juristischen Sinn) ist m.E. aber nicht erforderlich, ein Eventualvorsatz reicht, wie z.B. der Prozess um die Kudammraser zeigt - ist natürlich fraglich, ob das in Bezug auf den versuchten Mord hier zutrifft. Aber wie gesagt, alles Laienmeinung von meiner Seite!

            • KISSmyOS@feddit.de
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              8 months ago

              Ja, schon. Aber dieses “wenn jemand stirbt, ist es mir egal” wird man hier nicht nachweisen können.

              • Mahlzeit@feddit.de
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                8 months ago

                Da wäre ich mir nicht so sicher, bei den Sprüchen, die da oft abgelassen werden.

                • brainrein@feddit.de
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                  8 months ago

                  Aber bei der Bewertung von abgelassenen Sprüchen kommt zuallererst darauf an, wer sie ablässt.

                  Letzte Generation tut alles damit niemand zu Schaden kommt und sie werden trotzdem zu Terroristen erklärt.

                  Bauern phantasieren vom Umsturz und scheißen auf Menschenleben und meinen es nicht so, sind halt wütend.

          • DetektivEdgar@feddit.de
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            8 months ago

            Nur zur Ergänzung: es gibt verschiedene Formen von Vorsatz, Absicht ist nur eine davon. Es gibt auch noch dolus eventualis, bei dem man bestimmte Folgen billigend in Kauf nimmt.

            • KISSmyOS@feddit.de
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              8 months ago

              Ja, schon. Aber dieses “wenn jemand stirbt, ist es mir egal” wird man hier nicht nachweisen können.

              • Haven5341@feddit.de
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                8 months ago

                Aber dieses “wenn jemand stirbt, ist es mir egal” wird man hier nicht nachweisen können.

                Das musst Du wohl auch nicht unbedingt nachweisen. Z.B.:

                Ursprünglich waren die Frau und der Mann wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen, verurteilt wurden sie wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Der BGH sieht bei dem Urteil Rechtsfehler in zwei Punkten: So habe das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz der Frau zu Unrecht abgelehnt.

                https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/BGH-hebt-Urteil-wegen-toedlichen-Autorennens-teilweise-auf,autorennen272.html

                Ich meine, ob ich mir nun ein Rennen liefere und jemand stirbt oder ich stelle bei Nacht(!) ein Hindernis mitten auf die Bundesstraße und jemand stirbt ist doch qualitativ nicht so sonderlich weit voneinander entfernt.

                • Mahlzeit@feddit.de
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                  8 months ago

                  Bei einem Rennen geht es auch um die Lust am Risiko. Dass unbeteiligt sterben könnten, ist ein Teil davon.

                  Hier würde ich eher sagen, dass der Tod von Unbeteiligten so schädlich für das eigene Anliegen ist, dass die das unmöglich als realistisch erkannt haben können.

                  ETA: Andererseits, wenn die nicht mal Warndreiecke aufgestellt haben, ist das auch schon ziemlich krass.

              • Don_alForno@feddit.de
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                8 months ago

                Nachts eine unbeleuchtete Landstraße mit so einem Hindernis zu blockieren ohne diese Haltung einzunehmen, erfordert schon sehr komplexe Gehirnakrobatik.

                • DetektivEdgar@feddit.de
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                  8 months ago

                  Scheint mir auf den ersten Blick jetzt auch sehr gefährlich. Da muss schon einiges ausblenden, um das für eine gute Idee zu halten.

                  • Don_alForno@feddit.de
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                    8 months ago

                    Also ich würde mich auf “nicht absehbar” höchstens einlassen, wenn den Tätern dann auch konsequent die Eignung zum Führen von Kfz und schweren Maschinen aberkannt würde.

            • trollercoaster@feddit.de
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              8 months ago

              Die fehlende Absicherung könnte man vielleicht so auslegen, wobei, solange der Misthaufen nicht an einer unübersichtlichen Stelle abgekippt wurde (Das Bild im Artikel zeigt eine recht lange gerade Strecke), immer noch die Hauptschuld für die Unfälle bei den Autofahrern liegen dürfte, die zu schnell unterwegs und/oder zu unaufmerksam waren, um rechtzeitig vor einem stationären Hindernis anzuhalten.

              • DetektivEdgar@feddit.de
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                8 months ago

                Die mögliche Fahrlässigkeit der einen lässt aber aus meiner Sicht auch nicht unbedingt einen möglichen Vorsatz der anderen entfallen.

        • Anekdoteles@feddit.de
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          8 months ago

          Das wäre eine eher harmlose Auslegung. Fälle, wo Dinge von Autobahnbrücken geworfen werden, sind nichts ungewöhnliches. Genausowenig wie eine im Anschluss folgende Anklage wegen versuchten Mordes oder nach Taterfolg sogar Mordermittlungen. Dass das hier nicht erfolgt, hat ausschließlich politische Gründe.

          • trollercoaster@feddit.de
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            8 months ago

            Steine oder ähnliche Scheiße von Brücken werfen, wenn gerade ein Auto darunter durchfährt, hat eine andere Qualität, als ein stationäres Hindernis auf einer Straße zu schaffen, denn, wie @KissMyOS an anderer Stelle schon bemerkt hat, und wie jeder Führerscheininhaber wissen sollte, darf man nur so schnell fahren, dass man bei stationären Hindernissen auf der Straße noch rechtzeitig anhalten kann.

            Dass der Verursacher eines Hindernisses evtl. eine Teilschuld bekommen kann, insbesondere, wenn das Hindernis nicht abgesichert war, ist eine andere Sache.

            • Mahlzeit@feddit.de
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              8 months ago

              Teilschuld gibt es im Strafrecht nicht. Was du beschreibst, klingt für mich so: Wenn jemand zu schnell fährt, ist er selbst schuld. Das ist Vorsatz, in diesem Fall damit versuchter Mord.

              • trollercoaster@feddit.de
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                8 months ago

                Teilschuld gibt es im Strafrecht nicht.

                Stimmt, gar nicht dran gedacht, dass Strafrecht ist ja was anderes ist, als das ganze Verkehrsgedöns.

                Ich würde trotzdem davon ausgehen, dass der Vorsatz anders bewertet wird, als wenn jemand Steine von Brücken schmeißt.

                • Mahlzeit@feddit.de
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                  8 months ago

                  Die Frage ist (für den Eventualvorsatz), ob sie in Kauf genommen haben, dass jemand getötet werden könnte. Man könnte das vielleicht aufteilen in 2 Fragen: Könnte ein Unfall passieren? Und: Könnte dabei jemand getötet werden?

                  Wenn jemand meint, dass sowieso alle abbremsen können, weil das Vorschrift ist, hat der keinen Vorsatz. Wenn jemand meint, dass einer, der die Vorschriften nicht einhält, bekommt, was ihm zusteht, der hat Vorsatz.

                  Wenn jemand Steine auf schnell fahrende Autos schmeißt, kann man schon aus den Umständen schließen, dass die Antwort “Ja” ist. Hier würde ich eher sagen, dass man mehr braucht.

                  • trollercoaster@feddit.de
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                    8 months ago

                    Wenn jemand meint, dass sowieso alle abbremsen können, weil das Vorschrift ist, hat der keinen Vorsatz

                    So wird das bestimmt die Verteidigung darstellen, wenn sie was taugt.