Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.
Ich habe nur die Berichterstattung mitbekommen. Das wurde da nicht genannt. Ich habe auf die Schnelle auch online keinen Artikel gefunden, der das stützen würde. Woher kommt diese Information?
Hat Weselsky in diversen Interviews selbst gesagt was die Bahn da tut. Er muss halt selbst die Aufklärungsarbeit leisten und durch alle Talkshows rennen. Die Bahn haut einfach ne Presseerklärung raus wo drinsteht “wir bieten doch 36h, was wollen die denn noch?”, was wirklich hinter dem Angebot steckt wird aber verschwiegen. Zum Glück lässt die GDL sich nicht so leicht täuschen und durchschaut das Spiel
Warum werden solche Angebote eigentlich nicht einfach veröffentlicht? Das würde die Debatte um so Krams deutlich vereinfachen.
Ich hab auch lange suchen müssen aber hier ist es referenziert: