Ich habe einen gebrauchten Ofen gekauft. Stellt sich bei versuchter Benutzung heraus, die Umluftfunktion ist kaputt.
Laut Kaufvertrag wird der Ofen “wie besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie, da es sich um einen Privatkauf handelt” verkauft.
Darauf folgend steht:
“Der Verkäufer sichert Funktionsfähigkeit zur Übergabe zu.”
Ersteres schließt jeglichen Anspruch aus und zweiteres stellte sich als Lüge heraus.
Habe ich noch die Chance auf meinen versprochenen vollumfänglich funktionierenden Ofen?
Vielen Dank für jede Antwort!
Eine Zusicherung ist soweit ich weiß egal. Laut irgeneinem EU Recht dings ist die Haftung aufgehoben, wenn Privatverkauf und diese “Fußnote” erwähnt ist. Ist sozusagen opt-out, ein weiteres opt-in ist glaube ich egal.
Das wäre enttäuschend, weil es hieße, ich nehme diesen Satz packe ihn rein und erzähle dann das blaue vom Himmel. Ich mein, das lässt doch mehr was als Spielraum für Gaunereien, oder?
Jura ist mindestens 50% Bauchgefühl. Wenn man denkt, das kann nicht sein, dann stehen die Chancen gar nicht schlecht, dass das auch nicht so ist. Stiftung Warentest hat einen guten Artikel über Privatverkauf im Netz, hier stehen die wesentlichen Dinge als Zitat drin. https://www.inside-digital.de/news/stiftung-warentest-wer-bei-ebay-diesen-satz-vergisst-haftet-zwei-jahre