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    15 days ago

    Im Artikel steht, dass er eine Geldstrafe nicht beglichen hat. In dem Fall bekommt man erst eine sog. Ladung zum Haftantritt um die Strafe in Form einer Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen und hat dann zwei Wochen Zeit darauf zu reagieren. Hat man die Geldstrafe dann nicht beglichen und sich nicht bei der JVA aus der Ladung gemeldet ergeht Haftbefehl. Über den wird man meines Wissens nach nicht gesondert informiert. Ich nehme an, der Herr hat keinen festen Wohnsitz und hat die Ladung nie bekommen. Oder er hat sie nicht lesen und/oder verstehen können. Er wusste möglicherweise nicht einmal, dass er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.