Die Beamten lobten das Verhalten, stellten jedoch bei der Überprüfung der Daten fest, dass gegen den 42-jährigen Finder noch ein offener Haftbefehl vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung.
Ok, das klingt schon ganz anders als in der Überschrift
Mann wurde verhaftet und - weil er die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 3.680 Euro nicht begleichen konnte - in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert, teilte die Bundespolizei mit.
Hm. Klingt nach Ersatzfreiheitsstrafe. Es überrascht mich da eher dass man wegen Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung scheinbar “nur” eine Geldstrafe bekommt.
Ok, das klingt schon ganz anders als in der Überschrift
Hm. Klingt nach Ersatzfreiheitsstrafe. Es überrascht mich da eher dass man wegen Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung scheinbar “nur” eine Geldstrafe bekommt.